0

Werkstatt-Termine

Mehrmehr

Öffnungszeiten

Di - Fr

09.00 - 12.30 Uhr
14.00 - 18.00 Uhr

Sa

09.00 - 13.00 Uhr

Mo

geschlossen

FAQ / Häufig gestellte Fragen

Wir haben die Fragen, die uns immer wieder gestellt werden, für Sie zusammengestellt. Sollten wir Ihre Fragen nicht beantwortet haben, zögern Sie nicht uns zu kontaktieren. Wir helfen Ihnen gerne weiter.

 

Was ist der Hol- und Bringdienst?

Unser Hol- und Bringdienst ist eine Dienstleistung, die wir all unseren Kunden anbieten. Benötigt Ihr Rad eine Reparatur oder steht eine Inspektion an, vereinbaren Sie gerne direkt bei der Terminvergabe die Abholung Ihres Rads. Wir holen Ihr Rad bei Ihnen vor Ort ab und bringen es repariert oder inspiziert wieder zu Ihnen zurück. 

Wir behalten uns vor eine pauschale Gebühr pro Rad zu erheben. Diese finden Sie in der untenstehenden Tabelle.

Preisstaffel Hol- und Bringdienst
Ort Gebühr (pro Fahrrad/E-Bike) Gebühr (pro Lastenrad)
Gemeinde Nottuln 5 Euro 10 Euro 
Kreis Coesfeld / Münster / Haltern / Recklinghausen 10 Euro 20 Euro
Umkreis ab ca. 40 km 40 Euro 40 Euro

 

Bekomme ich ein Leihrad, wenn mein Rad in der Werkstatt ist?

Grundsätzlich ja. Jedoch müssen wir hier zwei Kundengruppen unterscheiden.

Als Leasingkunden, müssen Sie im Leasingrahmenvertrag schauen, was zum Thema Leihrad vereinbart wurde. Benötigen Sie als Leasingkunde ein Ersatzfahrrad, kontaktieren Sie bitte direkt Ihren Berater bei der zusatändigen Leasinggesellschaft. Dieser wird uns mit der Organisation eines Leihrads für Sie beauftragen. In diesem Fall ist das Leihrad für Sie reserviert.

Privatkunden bekommen bei Reparaturen oder Inspektionen an Ihrem Rad von uns kostenlos ein Leihfahrrad gestellt. Grundsätzlich reservieren wir die Leihfahrräder jedoch nicht. Dadurch kann es vorkommen, dass eventuell zum Zeitpunkt Ihres Werkstattaufenthalts alle Leihfahrräder unterwegs sind. In diesem Fall, können wir Ihnen kein Fahrrad zur Verfügung stellen.

Beim Hol- und Bringdienst ist der Service des Leihrades nicht verfügbar. 

 

Ist das Leihfahrrad immer gleichwertig zu meinem Rad?

Nur bedingt. Selbstverständlich versuchen wir Ihnen ein möglichst gleichwertiges Rad als Ersatz für Ihres zur Verfügung zu stellen. Dies ist aufgrund eines begrenzten Kontingents jedoch nicht immer möglich. So kann es durchaus vorkommen, dass Sie als Leihrad für Ihr E-Bike oder S-Pedelec ein konventionelles Fahrrad ohne Unterstützung erhalten. 

Eine Ausnahme bilden hier wieder die Kunden der Leasinggesellschaft. Haben Sie eine Vereinbarung mit Ihrem Leasinganbieter getroffen, reserviert dieser bei uns ein Leihrad für Sie. Auf die Ausführung dieses Rads haben wir keinen Einfluss. Hier entscheidet lediglich die Leasinggesellschaft, welches Rad für Ihren Vertrag als Ersatzrad geeignet ist.

 

Was bekomme ich, wenn ich im Leasingvertrag eine Mobilitätsgarantie habe?

Die Mobilitätsgarantie umfasst in erster Linie das zur Verfügungstellen eines Leihrades während einer Reparatur. Pauschalisieren kann man dies jedoch nicht, da jede Leasinggesellschaft die Mobilitätsgarantie anders definiert. Die genaue Leistung finden Sie in Ihrem Leasingrahmenvertrag oder bei Ihrem Ansprechpartner der Leasinggesellschaft.