Diensträder sind seit 2012 dem klassischen Dienstwagen steuerlich gleichgestellt. Das sollten Sie zu Ihrem Vorteil nutzen!
Unser Tipp: Am Ende der Seite finden Sie einen Leasing-Rechner.
Als Arbeitgeber profitieren Sie von den Regelungen zu E-Bikes im Rahmen des Gehaltsumwandlungsmodells. Sie stellen die erworbenen/geleasten E-Bikes Ihren Mitarbeitern zur Verfügung. Diese finanzieren die Raten aus ihrem Bruttogehalt. Der Preisvorteil gegenüber dem privaten Erwerb kann bis zu 40 % des Kaufpreises betragen.
Eine weitere Möglichkeit besteht darin, dass der Arbeitgeber die E-Bikes erwirbt/least und sie den den Mitarbeitern kostenlos zur Verfügung stellt. Der Arbeitnehmer kann steuerlich die 1-%-Regelung (Bruttolistenpreis, wie beim Dienstwagen) anwenden und der Unternehmer die Leasingrate als Betriebsausgabenabzug geltend machen. Es sind selbstverständlich sind auch gemischte Varianten möglich, bei denen der Unternehmer die E-Bikes einen Teil bezuschusst.
- Hochwertiges Dienstrad
- Zuschuss durch Arbeitgeber möglich
- Leasingrate mit Gehalt verknüpfbar
- 1% Regelung wie beim Dienstwagen
- Steuervorteil - viel günstiger als Kauf
- Eigenes Wunschrad (keine Markenbindung)
- Private Nutzung
- Verbesserung der Gesundheit der Arbeitnehmer
- Steuereinsparungen durch Betriebsausgabenabzug
- Lohnnebenkosten sparen bei Gehaltsumwandlung
- Motivierung der Mitarbeiter
- Positive Publicity durch nachhaltigem Umweltschutz
- Verbesserung der CO2-Bilanz
Fragen Sie uns zum Thema Bike Leasing. Wir informieren Sie gern!
Schauen Sie auch gerne auf unserer FAQ-Seite, ob wir Ihre Fragen eventuell schon beantwortet haben.
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Sämtliche Werte sind brutto und in Euro anzugeben. Restrate nach einer Laufzeit von 36 Monaten beträgt 10% von dem Kaufpreis. Restrate nach einer Laufzeit von 48 Monaten beträgt 5% von dem Kaufpreis. Unverbindliches Kalkulationsbeispiel. Für eine Überprüfung wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater. Ihre eingegebenen Daten werden nicht gespeichert oder für andere Zwecke verwendet.