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Leasing - FAQ

Wir haben die häufigetsen Fragen in Bezug auf das Dienstrad-Leasing für Sie zusammengestellt. Sollten wir Ihre Fragen nicht beantwortet haben, zögern Sie nicht uns zu kontaktieren. Wir helfen Ihnen gerne weiter.

Dienstrad leasen? So funktioniert es   Wichtige Informationen für unsere Leasingkunden

 

Was ist Leasing?

Unter dem Begriff Leasing versteht man einen Nutzungsüberlassungsvertrag, welcher beschreibt, dass Person X über einen gewissen Zeitraum einen bestimmten Gegenstand von Person Y nutzen darf. Im Falle des Rad-Leasings handelt es sich bei dem Leasing-Gegenstand um ein Fahrrad oder E-Bike. Der Leasingnehmer ist in diesem Fall der Arbeitgeber. Er least das Rad und überlässt es dem Arbeitnehmer zur Nutzung. Zwischen beiden Parteien steht nun noch der Anbieter, bei dem der Leasingnehmer das Rad finanziert. Anbieter können zum Beispiel „Bikeleasing“ oder „JobRad“ sein.

 

Was ist eine Gehaltsumwandlung?

Bei der Gehaltsumwandlung erhält der Arbeitnehmer für den Zeitraum der Leasingdauer die Summe X seines vertraglich geregelten Gehalts nicht als Auszahlung, sondern als Sachbezug. Der Sachbezug wird steuerlich als geldwerter Vorteil gesehen und anhand der sogenannten 0,25 %-Regel bewertet. Dadurch entsteht ein Steuervorteil.

 

Kann man mit einem geleasten Rad weiterhin die Entfernungspauschale (Werbungskosten) für die Fahrten zur Arbeit geltend machen?

Ja, die Entfernungspauschale für Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstätte ist grundsätzlich unabhängig vom Verkehrsmittel mit 0,30 €/km zu gewähren (§9 Abs. 1 Nr. 4 EstG). Ich beziehe schon einen Dienstwagen. Kann ich zusätzlich ein Dienstrad bekommen? Ja, Dienstwagen und Diensträder können gleichzeitig bezogen werden.

 

Welche Fahrräder eignen sich für das Dienstradleasing?

Grundsätzlich sind alle Fahrradarten unabhängig von Hersteller und Marke für das Dienstradleasing geeignet. Allerdings kann Ihr Arbeitgeber die Auswahl auf bestimmte Typen, Marken oder einen Maximalpreis einschränken.

 

Wie lange läuft ein Leasingvertrag?

Ein Dienstrad kann über 36 oder 48 Monate, je nach Vereinbarung im Rahmenleasingvertrag, geleast werden.

 

Warum ist das Leasing günstiger als der Direktkauf?

Durch die steuerliche Förderung in Form der Gehaltsumwandlung verringert sich das zu versteuernde Einkommen für den Arbeitnehmer wie auch für den Arbeitgeber. Der so entstehende geldwerte Vorteil ist vom Arbeitnehmer mit 0,25 % des Bruttolistenpreises zu versteuern.

 

DARF ICH MEIN GELEASTES RAD AUCH PRIVAT NUTZEN?

Ja! Ein Dienstrad darf sowohl betrieblich als auch privat gefahren werden. Es gibt keine vorgeschriebene Mindestnutzung z. B. für den Arbeitsweg.

 

DARF NUR ICH DAS DIENSTRAD NUTZEN ODER DARF MEIN/E PERTNER/IN MEIN RAD MIT NUTZEN?

Grundsätzlich ist es auch dem/r Partner/in gestattet das Dienstrad zu nutzen. Allerdings kann der Arbeitgeber als Leasingnehmer die Nutzung durch Dritte unterbinden.

 

Wer ist in Sachen Pflege und Wartung verantwortlich?

Für Pflege und Wartung des Rads ist der jeweilige Nutzer verantwortlich. Bei den verschiedenen Partnern gibt es entsprechende Servicepakete, die Ihr Arbeitgeber mitbuchen kann. So kann die im Paket enthaltene Wartung direkt mit dem Laesinganbieter abgerechnet werden.

 

Ist mein Dienstrad versichert?

Ja. Jedes Rad ist durch eine Vollkaskoversicherung geschützt. Optional können weitere Versicherungsstufen dazu gebucht werden.

 

Ich habe einen Versicherungsfall bei meinem Rad. Was tue ich?

Zur Schadensmeldung loggen Sie sich bitte in das Kunden-Portal Ihres Leasingpartners ein und wählen dort die Option "Versicherungsfall melden". Zur Meldung benötigen Sie die Leasingvertragsnummer Ihres Rads.

 

WAS GESCHIEHT NACH ABLAUF DER REGULÄREN NUTZUNGSDAUER?

Der Leasinganbieter benachrichtigt den Arbeitnehmer einige Wochen vor Ende der Vertragslaufzeit und fordert zur Rückgabe des Firmenrades auf. Der Arbeitnehmer bekommt die Möglichkeit das Rad nach Ablauf des Überlassungszeitraums zum voraussichtlichen Übernahmepreis (von max. 18 % des UVPs) von dem Dienstleister zu erwerben. Alternativ kann der Arbeitnehmer das Rad in ordnungsgemäßem Zustand zurück geben.

 

WAS IST UNTER „ORDNUNGSGEMÄSSEM ZUSTAND“ BEI DER RÜCKGABE ZU VERSTEHEN?

Ordnungsgemäßer Zustand bedeutet, dass das Rad entsprechend dem Alter und der dafür vorgesehenen Nutzung leichte Gebrauchsspuren und Verschleiß aufweist. Darüberhinausgehende Beschädigungen z. B. durch Unfälle oder unsachgemäße Nutzung zählen als nicht ordnungsgemäß. Etwaige Kosten zur Wiederherstellung dieses Zustands trägt der Arbeitnehmer.

 

Weitere Informationen finden Sie direkt bei Unseren Partnern:

 

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